Japanischer Staudenknöterich Tinktur 1:1 50 ml - Polygonum cuspidatum - 50ml Vergrößern

Japanischer Staudenknöterich Tinktur 1:1 50 ml - Polygonum cuspidatum - 50ml

AR78853

Zutaten: Knöterich Japanische Tinktur 1:1 50 ml - Polygonum cuspidatum - 50ml
Klassifizierung: Kräutertinkturen

Verfügbar

13,25 €

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Zutaten: Knöterich Japanische Tinktur 1:1 50 ml - Polygonum cuspidatum - 50ml
Klassifizierung: Kräutertinkturen

Der Japanische

Staudenknöterich ist eine in Südasien beheimatete Pflanze, die im 19. Jahrhundert zu Zierzwecken nach Europa importiert wurde.
Es ist eine sehr expansive Pflanze, eine der hundert invasivsten Arten der Welt. Die Wurzeln und Sorten des Staudenknöterichs sind sehr wertvolle pflanzliche Rohstoffe und werden häufig in der Phytotherapie eingesetzt.

ZUSAMMENSETZUNG
Tinctura Polygonati cuspidati 1:1
Japanischer Staudenknöterich, Ethylalkohol, Wasser, pflanzliches Glycerin

Die Pflanze zeichnet sich durch Verbindungen aus, die zu den Derivaten von Stilben, Resveratrol, Polidatin gehören; Anthracenderivate: Emodin, Parietin, Chrysophanol, Chinin, Cyto-Toozin; Flavonoide: Quercetin, Luteolin, Apigenin und andere phenolische Verbindungen wie Protoessigsäure und Phytosterin.
Bisher wurden 67 Substanzen aus dieser Pflanze isoliert.

VERWENDUNG:

1 Dosis Pipette dreimal täglich auf nüchternen Magen oder auf Anraten eines Kräuterkundigen-Phytotherapeuten.
In 1/2 Glas Wasser oder Saft verdünnen und trinken. 1 Dosis Pipette (Pipette) entspricht ca. 0,5 ml.
Die Packung enthält 100 Dosen. Überschreiten Sie nicht die empfohlene Tagesdosis. Die empfohlene Tagesdosis wurde nicht festgelegt. Nahrungsergänzungsmittel können eine abwechslungsreiche Ernährung und einen gesunden Lebensstil nicht ersetzen.

Informationen zu Kräutern

Für weitere Informationen zur Verwendung in der traditionellen Naturheilkunde müssen wir Sie auf das Herbarium oder auf externe Quellen im Internet oder in der Literatur verweisen. Konsultieren Sie vor der Anwendung einen Kräuterkundler. Gemäß der aktuell gültigen Verordnung der Europäischen Kommission Nr. 1924/2006 ist es nicht möglich, unzulässige gesundheits- oder nährwertbezogene Angaben zu Produkten zu machen, die nicht von der Europäischen Kommission oder der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit zugelassen sind. Unter einer gesundheitsbezogenen Angabe versteht man eine Aussage, die etwas impliziert oder den Eindruck erwecken, es handele sich um therapeutische Wirkungen auf den menschlichen Organismus. Dieses Produkt wird in der Slowakei als Pflanzenextrakt und Rohstoff vermarktet zur Weiterverarbeitung. Es hat keine zugelassenen diagnostischen oder medizinischen Wirkungen und ist kein Arzneimittel. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren. An einem kühlen, trockenen und dunklen Ort aufbewahren. Die Mindesthaltbarkeit ist auf der Verpackung angegeben.

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